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Abuja, 01.02.2002: Geschäftsleute,
Touristen oder einfache Reisende können in Westafrika ihre Rechnungen
in den jeweiligen Landeswährungen oder mit (den) ECOWAS-Reiseschecks
zahlen.
Diese Zahlungsmittel, die seit Mitte
der 90-er Jahre im Gespräch waren, sind nun in "Westafrikanischer
Währungsrecheneinheit" (UCAO) ausgestellt und wurden durch
eine Sondervereinbarung mit dem Internationalen
Währungsfonds (IMF) ins Leben gerufen. Die Höhe der Währungsrecheneinheit
UCAO ist anzeigepflichtig in Banken und Wechselstuben in den
Mitgliedsländern der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer
Staaten (ECOWAS).
ECOWAS-Reiseschecks sind in Noten
von fünf (5), zehn (10), zwanzig (20), fünfzig (50), hundert
(100) UCAO bei allen Landeszentralbanken, Handelsbanken sowie
in Wechselstuben der Mitgliedsstaaten verfügbar. Sie erlangen
ihre Verbindlichkeit durch Unterschrift und Gegenunterschrift
bei Zahlung.
Die ECOWAS-Reiseschecks sind völlig
konvertierbare gesetzliche Zahlungsmittel in Benin, Burkina
Faso, Kapverden, Côte d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau,
Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo und
Mauretanien.
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www.togo-confidentiel.com
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