ECOWAS-Reiseschecks als weitere Zahlungsmittel in Westafrika

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Abuja, 01.02.2002: Geschäftsleute, Touristen oder einfache Reisende können in Westafrika ihre Rechnungen in den jeweiligen Landeswährungen oder mit (den) ECOWAS-Reiseschecks zahlen.

Diese Zahlungsmittel, die seit Mitte der 90-er Jahre im Gespräch waren, sind nun in "Westafrikanischer Währungsrecheneinheit" (UCAO) ausgestellt und wurden durch eine Sondervereinbarung mit dem Internationalen Währungsfonds (IMF) ins Leben gerufen. Die Höhe der Währungsrecheneinheit UCAO ist anzeigepflichtig in Banken und Wechselstuben in den Mitgliedsländern der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS).

ECOWAS-Reiseschecks sind in Noten von fünf (5), zehn (10), zwanzig (20), fünfzig (50), hundert (100) UCAO bei allen Landeszentralbanken, Handelsbanken sowie in Wechselstuben der Mitgliedsstaaten verfügbar. Sie erlangen ihre Verbindlichkeit durch Unterschrift und Gegenunterschrift bei Zahlung.

Die ECOWAS-Reiseschecks sind völlig konvertierbare gesetzliche Zahlungsmittel in Benin, Burkina Faso, Kapverden, Côte d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo und Mauretanien.

 

 

www.togo-confidentiel.com

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